ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Gegenstand und Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Beratungsverträge und sonstige Dienstleistungen der Christine Feldmann Consulting Anwendung. Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Vereinbarung erforderlich ist.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
II. Inhalt des Auftrages
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die sonstigen Einzelheiten der Auftragsbearbeitung werden in
den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform.
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Kunden und von der Christine Feldmann Consulting schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
Die Christine Feldmann Consulting kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben sachverständige Dritte hinzuziehen.
Der Kunde sichert zu, die Christine Feldmann Consulting im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere stellt er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Beratungstätigkeit von dieser informiert werden.
III. Urheber- und Nutzungsrecht, Eigentum
Die von Christine Feldmann Consulting angefertigten Ideen, Entwürfe, Konzepte und Ausarbeitungen sind urheberrechtlich geschützt; sie dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung von Christine Feldmann Consulting über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden.
Die Rechte und das Eigentum an den Arbeitsergebnissen von Christine Feldmann Consulting gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Auftrages auf den Kunden über.
IV. Geheimhaltung
Die Christine Feldmann Consulting verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Vertragsausführung bekannt geworden sind.
Die Christine Feldmann Consulting ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
V. Vergütung
Soweit kein Festhonorar vereinbart ist, wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Tagessätze von Christine Feldmann Consulting nach geleistetem Aufwand abgerechnet. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundene Auslagen trägt der Kunde. Für Tagesspesen und Fahrtkosten gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste von Christine Feldmann Consulting. Die vereinbarten Preise und Honorare verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und spätestens binnen 10 Tagen zahlbar. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur bei unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
VI. Fremdkosten
Fremd- und Nebenkosten von Christine Feldmann Consulting werden gegen Nachweis gesondert vergütet. Dies gilt auch für die Aufwendungen bei der Einschaltung von sachverständigen Dritten soweit dies vereinbart war.
VII. Leistungserbringung
Die Leistung der Christine Feldmann Consulting ist erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Christine Feldmann Consulting infolge höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von Christine Feldmann Consulting zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die Christine Feldmann Consulting berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten, die Leistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder diese durch einen anderen Mitarbeiter zu erbringen.
Wenn der Kunde einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, so gilt: Bei Absagen bis 4 Kalenderwochen vor dem vereinbarten Termin zur Aufnahme bzw. Durchführung der Dienstleistung werden nur tatsächlich angefallene Fremdkosten in Rechnung gestellt. Bei Absagen bis 2 Kalenderwochen vor dem vereinbarten Termin werden 50 %, danach 100 % des Honorars zuzüglich eventuell anfallender Fremdkosten in Rechnung gestellt.
VIII. Haftung
Die Christine Feldmann Consulting haftet dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Für unvorhersehbare, vertragsuntypische Schäden haftet die Christine Feldmann Consulting auch bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
Der vorstehende Gewährleistungsausschluss erstreckt sich nicht auf eine Haftung für zu vertretende Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dem Verschulden und der Pflichtverletzung der Christine Feldmann Consulting steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht im Übrigen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall sowie bei Vorsatz und Fahrlässigkeit haftet die Christine Feldmann Consulting nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf die Höhe des vereinbarten Honorars bzw. maximal auf 250.000 EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer Einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt.
Wünscht der Kunde ausdrücklich eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer, so trägt er für diesen Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist.
Die Christine Feldmann Consulting haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den Auftraggeber.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung und Kenntnisnahme bzw. Erkennen. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder Arglist.
Wird die Christine Feldmann Consulting aufgrund der Gestaltung und / oder des Inhaltes des Arbeitsergebnisses von Dritten auf Unterlassung oder Schadensersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Kunde die Christine Feldmann Consulting von der Haftung frei.
IX. Kündigung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
X. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Leistung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Bergisch Gladbach. Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vertragsbeziehung im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Stand: 15.07.2010